Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Themen "mieten und vermieten". Welche Rechte und Pflichten haben Mieter und Vermieter? Sind Haustiere erlaubt? Was gilt bei Kaution und Kündigung? Hier finden Sie Antworten.

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Wie setzt sich die Warmmiete zusammen?

Die Warmmiete, oder auch Bruttowarmmiete genannt, ist aus der Kaltmiete und den Nebenkosten zusammengesetzt. Die Kaltmiete ist lediglich für die Nutzung der Wohnräume gedacht. Die Nebenkosten werden noch mal in Heiz- und Betriebskosten unterschieden. Heizkosten sind Kosten, die durch das Heizen der Wohnung entstehen. Betriebskosten sind anfallende Bewirtschaftungskosten der Immobilie.

Sind die Stromkosten bereits in der Warmmiete enthalten? Die Stromkosten sind immer vom Mieter separat „on top“ zu zahlen. Der Vertragsabschluss erfolgt mit dem Versorger, den der Mieter selbst wählt.

Was ist in den Betriebskosten erhalten?
  • Kosten Dachrinnenreinigung, Dachrinnenheizung
  • Kosten Wartung Rauch- / Wärmeabzugsanlagen
  • Kosten Wartung (auch Funkwartung) Rauchwarnmelder nebst Anmietkosten
  • Kosten Wartung Feuerlöscher
  • Kosten Wartung und Betreibung der Lüftungsanlagen
  • Kosten Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen
  • Kosten Reinigen/ Spülen Drainageleitungen
  • Kosten Wartung/ Reinigung Pumpenanlage
  • Kosten Reinigung Fußmatten, Glasdächer, Lichtschächte, Müllbehälter und Rollladen
  • Kosten Wartung Türen und Tore
  • Kosten Wartung und Prüfung Elektroanlage
  • Eichkosten sämtlicher Messgeräte
  • Kosten für Brandschutzmaßnahmen, z. B. Wartung Brandschutztüren
  • Kosten div. Versicherungen
  • Kosten Schädlingsbekämpfung
  • Gebühren nach dem Urheberrechtsgesetzt
  • Kosten für die Prüfung von Blitzableiteranlagen
  • Prüfkosten/ Pflege/ Überwachung Spielplatz
  • Kosten Wartung Videoüberwachung
  • Kosten Tiefgarage (Strom, Lüftung, Reinigung, Garagentor, Videoüberwachung)
  • Kosten Wartung/ Prüfung Schrankenanlage
  • Kosten Gemeinschaftsräume gem. BetrKV, sowie die Reinigung der Räume
  • Kosten Müllmanagement und das dazugehörige Vorstellservices
  • Kosten Straßenreinigung
  • Kosten laufende öffentlichen Lasten des Grundstückes
  • Kosten Warmwasserversorgung
  • Kosten Heizversorgung
  • Kosten der Entwässerung
  • Kosten Personen- oder Lastenaufzugs
  • Kosten Gartenpflege
  • Kosten Beleuchtung
  • Kosten Schornsteinfeger
  • Kosten Hauswart
  • Kosten Betrieb der Gemeinschafts- Antennenanlage
  • Kosten Breitbandkabelnetz
  • Kosten Einrichtung Wäschepflege

Sofern nach Abschluss des Mietvertrages oder während des Mietverhältnisses neue Nebenkosten entstehen, die bei Abschluss des Mietvertrages nicht absehbar waren, kann der Vermieter diese auf den Mieter umlegen. Die Kosten müssen sachgerecht sein und der Vermieter muss diese dem Mieter schriftlich unter Angabe der Gründe mitteilen. Die Kosten können dann mit sofortiger Wirkung auch im laufenden Kalenderjahr abgerechnet werden.

Dies gilt ebenfalls für Betriebskosten, die zukünftig durch den Gesetzgeber beschlossen werden. 

Wie hoch ist die Mietkaution?

Die Mietsicherheit ist die höhe der dreifachen Monatskaltmiete.

Wie ist die Rückzahlung der Kaution geregelt?

Der Mieter darf frühestens nach Beendigung des Mietverhältnisses die Rückzahlung der Kaution vom Vermieter verlangen.

Nach Auszug hat der Vermieter das Recht die geleistete Kaution inkl. Zinsen 6 Monate einzubehalten. Die sogenannte Prüfungs- und Überlegungsfrist, um bestehende Ansprüche aus dem Mietvertrag zu überprüfen.

Bei Vertragsbeendigung wird die anteilige Nebenkostenabrechnung erst im Folgejahr zugestellt. Daher ist es möglich, dass ein Sicherheitseinbehalt von der Kaution abgezogen wird. Dies wird mit dem Abrechnungsergebnis verrechnet.

Bis wann muss ich meine Miete zahlen?

Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.

Ich kann meine Miete nicht zahlen, was soll ich tun?

Der Mieter hat sich in diesem Fall umgehend mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen. Es wird versucht, eine individuelle Lösung zu finden. 

Zahlt der Mieter die Miete an zwei aufeinander folgenden Terminen nicht oder nur teilweise, sodass der Mieter dem Vermieter einen nicht unerheblichen Teil schuldig bleibt oder schuldet der Mieter dem Vermieter einen Betrag, der so hoch ist wie zwei Monatsmieten, besteht seitens des Vermieters das Recht auf eine fristlose Kündigung.

Was tun bei geänderter Bankverbindung?
Dies muss der Mieter der Hausverwaltung nur mitteilen, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
Was ist ein SEPA-Mandat
Mit dem SEPA-Lastschriftmandat erlaubt der Mieter dem Begünstigten (Vermieter), Forderungen bargeldlos von seinem Konto einzuziehen. Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung wird der Zeitaufwand erspart, die fristgerechten Zahlungen ständig im Blick zu halten und der Verwaltung einiges an Verwaltungsaufwand, wie Schriftverkehr u.a.
Was passiert während der Wohnungsübergabe/-abnahme?

Die Wohnungsübergabe findet zum Vertragsbeginn, und die Wohnungsabnahme zum Vertragsende statt.

Dabei werden alle Zähler wie Strom, Gas, Heizkostenverteiler und Wasser abgelesen, um den Verbrauch des Mieters genau zu berechnen. Dies ist für die jährliche Nebenkostenabrechnung relevant.

Außerdem wird die Anzahl der übergebenen Schlüssel dokumentiert und der Zustand der Wohnung festgehalten.

Sollten Mängel in der Wohnung vorhanden sein, werden diese ebenfalls notiert.

Bei der Wohnungsübergabe erhalten die Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung, die dem Einwohnermeldeamt zur Ummeldung vorgelegt werden muss.

Sowohl bei der Übergabe als auch bei der Endabnahme muss der Mieter dem Stromanbieter die Information über den Einzug/Auszug mitteilen.

Bei der Endabnahme werden alle Schlüssel wieder an die Hausverwaltung abgegeben. Ein Zutritt zu der Wohnung nach diesem Termin ist nicht mehr möglich. Die Wohnung muss dann also in einem Vertragsgemäßen Zustand abgegeben werden.

Die Verzugsanschrift ist für die Zusendung der anteiligen Nebenkostenabrechnung und Kautionsabrechnung zu vermerken.

Darf mein Partner bei mir einziehen?

Selbstverständlich! Dafür wird die Kopie des Personalausweises benötigt, damit eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigt werden kann. Dennoch muss das Verhältnis der Personenzahl zur Wohnungsgröße beachtet werden.

Faustregel:  Eine Person mehr als die Zimmeranzahl der Wohnung.          

Beispiel: Dreizimmerwohnung = vier Bewohner.

Darf ich untervermieten?

Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters weder zu einer Untervermietung der gesamten Mieträume noch zu einer sonstigen dauernden Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.

Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraumes einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann. Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

Darf ich Haustiere halten?

Der Mieter darf Haustiere, mit Ausnahme von Kleintieren (Katzen, Ziervögel etc.), nur mit Zustimmung des Vermieters halten. Die Zustimmung ist zu versagen oder kann widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden, die Mietsache erheblich beschädigt oder eine Beeinträchtigung der Mieter oder des Grundstücks zu befürchten ist.

Sind die Stromkosten bereits in der Warmmiete enthalten?
Die Stromkosten sind immer vom Mieter separat „on top“ zu zahlen. Der Vertragsabschluss erfolgt mit dem Versorger, den der Mieter selbst wählt.
Kündigungsfrist

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des übernächsten Monats. Die Kündigung ist schriftlich bis zum dritten Werktag eines Monats einzureichen.

Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkosten werden in der jährlichen Nebenkostenabrechnung nach Verbrauch, Größe der Wohnung und/oder der Anzahl der Personen abgerechnet. So entsteht für den Mieter entweder eine Nachzahlung oder ein Guthaben.

Die meisten Vermieter orientieren sich bei der Nebenkostenabrechnung am Kalenderjahr und rechnen vom 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres ab. Die Abrechnungsperiode darf nicht mehr als 12 Monate betragen.

Der Vermieter hat eine Frist von 12 Monaten, um die Abrechnung zu erstellen und dem Mieter zu übersenden.

Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Der Mieter muss sich mit der Wohnungsgeberbestätigung, die er bei der Wohnungsübergabe von der Hausverwaltung erhält, beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dafür hat der Mieter eine Frist von zwei Wochen. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird ein Ordnungsgeld fällig.

Richtig heizen und lüften
  • Heizung nicht abstellen. Das Wiederaufheizen ist teurer als eine abgesenkte Durchschnittstemperatur.
  • Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen halten. In weniger geheizten Zimmern schlägt sich sonst Feuchtigkeit aus wärmeren Räumen nieder.
  • Richtig lüften. Die Fenster mehrmals täglich (besonders morgens und abends) für fünf bis 15 Minuten ganz öffnen (Stoßlüften). Die Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
  • Bei innen liegendem Bad ohne Fenster auf dem kürzesten Weg (durch ein anderes Zimmer) lüften. Die anderen Türen geschlossen halten.
  • Wasserdampf (z.B. durch Kochen, Duschen oder Bügeln) möglichst sofort aus der Wohnung leiten.
  • Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet wird, den Räum öfter lüften.
  • Bei besonders dichten Isolierglasfenstern sollte ebenfalls häufiger stoßgelüftet werden.
  • Möbel sollten nicht zu dicht an kritische Wände (kalte Wände) gerückt werden. 5-10 cm mindestens.
Kann ich mir die Miete leisten?

Als Faustregel gilt: Die Bruttowarmmiete sollte 1/3 das Nettoeinkommen nicht übersteigen.

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